§ 30 oö FlVfLG
Der VwGH nimmt Stellung zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs an den verfahrensgegenständlichen Liegenschaften eines Flurbereinigungsverfahrens, beschreibt die Rechtsgestaltungswirkung des Bescheids nach § 30 Abs 1 oö FlVfLG und erläutert die Prüfpflicht des wirtschaftlichen Erfordernisses von Servituten.