§ 355 EO; § 15 UWG; § 1330 ABGB; § 7 UWG
Der OGH erörtert, dass sich aus dem Unterlassungsanspruch des § 1330 ABGB keine, auch nicht im Vollstreckungsverfahren begründbare, Beseitigungsverpflichtung der verpflichteten Partei ableiten lässt.
§ 355 EO; § 15 UWG; § 1330 ABGB; § 7 UWG
Der OGH erörtert, dass sich aus dem Unterlassungsanspruch des § 1330 ABGB keine, auch nicht im Vollstreckungsverfahren begründbare, Beseitigungsverpflichtung der verpflichteten Partei ableiten lässt.