§ 152 Abs 1 StPO; § 281 Abs 1 Z 3 StPO
Der OGH prüft die Verwendungszulässigkeit der Aussage einer Zeugin, die ihr Entschlagungsrecht erst am Schluss ihrer Vernehmung geltend macht.
OGH 12.11.2002, 14 Os 94/02
§ 152 Abs 1 StPO; § 281 Abs 1 Z 3 StPO
Der OGH prüft die Verwendungszulässigkeit der Aussage einer Zeugin, die ihr Entschlagungsrecht erst am Schluss ihrer Vernehmung geltend macht.
OGH 12.11.2002, 14 Os 94/02