§ 9 Abs 3 HVertrG 1993; § 30 Abs 2 MaklerG
Der OGH prüft die Berechtigung einer Provisionsforderung eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherungsgeber aufgrund eines wichtigem Umstands im Wirkungsbereich des Maklers.