Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass die Auflösung des Dienstverhältnisses zu einem Mittelschullehrer, der einen Schüler zur politischen Spionage veranlasste, konventionskonform erfolgte und nimmt Stellung zur Geltung des Art 6 MRK für öffentlich Bedienstete.
EGMR, 22.11.2001, Beschw Nr. 39.799/98 im Fall Volkmer gg Deutschland