§ 1311 ABGB; § 40 oö BauO
Der OGH erörtert, dass die teleologische Zielsetzung der baurechtlichen Verbindlichkeit des Bauherrn zur Benennung eines Bauführers nicht die Vermeidung von Vermögensschäden des Bauherrn durch mangelhafte Baumaterialien umfasst.
OGH 26.11.2002, 1 Ob 253/02s