Zusammenfassung: Der EGMR entscheidet in diesem Erkenntnis, dass die Abweisung des strafrechtlichen Entschädigungsbegehrens des Freigesprochenen wegen fehlender Verdachtsentkräftung der Unschuldsvermutung widerspricht.
EGMR, 17.10.2002, Beschw Nr. 38.549/97 im Fall Vostic gg Österreich