§ 293 Abs 3 EO; § 290 Abs 1 Z 10 EO; § 291b EO; § 291 EO
Der OGH prüft, ob der Unterhaltsgläubiger als Anspruchsgegner einer Forderung auf Verfahrenskostenersatz in einem vom Unterhaltspflichtigen angestrengten Exekutionsverfahren zur einseitigen Kompensation mit seinem Unterhaltsanspruch befugt ist.