§ 505 Abs 2 ZPO; § 125 ZPO; § 464 Abs 3 ZPO
Der OGH legt dar, dass der rechtskräftige Abweisungsbeschluss des innerhalb der Revisionsfrist gestellten Ansuchens auf Genehmigung der Verfahrenshilfe und Beistellung eines Rechtsvertreters den Fristenlauf erneut auslöst und bestimmt den maßgeblichen Beginn- und Endigungszeitpunkt der Revisionsfrist.