§ 364a ABGB; § 359b GewO; § 74 GewO; § 77 GewO; § 79 GewO; Art 94 B-VG; Art 6 MRK
Der OGH legt dar, dass eine in einem vereinfachten gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren bewilligte Betriebsanlage keine behördlich genehmigte Anlage nach § 364a ABGB darstellt.