Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag den Anwendungsbereich und technischen Hintergrund von Mehrwertdiensten sowie die rechtliche Einordnung des Mehrwertdienstevertrags. Weiters nimmt er Stellung zur rechtlichen Qualifikation der durch die Zusammenschaltungsverpflichtung bedingten Inkassoverpflichtung des Netzbetreibers, wobei er die Inkassozession, Factoring, den Treuhandvertrag oder die Bestimmungen über die indirekte Stellvertretung als mögliche Rechtsgrundlagen erörtert und verfahrensrechtlich auf das Erfordernis der Streitverkündung an den Diensteanbieter hinweist.