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Entscheidung - EGMR, 17.04.2003, Beschw Nr. 35.021/97 und 45.774/99 im Fall Olb u.a. gg Österreich

GrundrechtMRK 2003/36ÖJZ 2003, 814 - 815 Heft 21 v. 1.11.2003

Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass erst die Berufung gegen die Zusammenlegung von Liegenschaften einen zivilrechtlichen Streitfall im Sinne des Art 6 MRK begründet, erörtert die mögliche Heilung der konventionswidrig unterlassenen mündlichen Verhandlungsführung und nimmt Stellung zur Angemessenheit der Verfahrensdauer.

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