§ 1 Abs 1 GRBG; § 181 StPO; 3 15 StPO; § 91 GOG
Der OGH legt dar, dass der Gefangene, über dessen Fortsetzung der Untersuchungshaft verspätet entschieden wurde, die Grundrechtsbeschwerde direkt beim OGH erheben kann.
OGH 28.05.2003, 15 Os 64/03
§ 1 Abs 1 GRBG; § 181 StPO; 3 15 StPO; § 91 GOG
Der OGH legt dar, dass der Gefangene, über dessen Fortsetzung der Untersuchungshaft verspätet entschieden wurde, die Grundrechtsbeschwerde direkt beim OGH erheben kann.
OGH 28.05.2003, 15 Os 64/03