Zusammenfassung: Die Autorin prüft in ihrem Beitrag, ob allgemeine Versicherungsbedingungen, und hier insbesondere die Ausführungen zu den versicherten bzw nichtversicherten Risiken, der Inhaltskontrolle unterliegen und legt Merkmale dar, die eine gröbliche Benachteiligung des Vertragspartners indizieren. Weiters erörtert Faber, welche inhaltliche Gestaltung das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG voraussetzt und legt dar, wie dieser Grundsatz die Prüfung der Rechtmäßigkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen beeinflusst.