§ 8 Abs 1 ZustG
Der VwGH erörtert, dass auch der Wegfall der Abgabestelle infolge der Ausweisung aus einer Notunterkunft eine anzeigepflichtige Tatsache gegenüber der Asylbehörde begründet.
VwGH, 18.04.2002, 2001/01/0559
§ 8 Abs 1 ZustG
Der VwGH erörtert, dass auch der Wegfall der Abgabestelle infolge der Ausweisung aus einer Notunterkunft eine anzeigepflichtige Tatsache gegenüber der Asylbehörde begründet.
VwGH, 18.04.2002, 2001/01/0559