§ 4 Abs 2 MarkenSchG 1970
Der VwGH nimmt Stellung zum Erfordernis der Unterscheidbarkeit und Kennzeichnungskraft einer Marke und erläutert die Frage der Erlangung von Verkehrsgeltung.
VwGH, 29.05.2002, 2002/04/0051
§ 4 Abs 2 MarkenSchG 1970
Der VwGH nimmt Stellung zum Erfordernis der Unterscheidbarkeit und Kennzeichnungskraft einer Marke und erläutert die Frage der Erlangung von Verkehrsgeltung.
VwGH, 29.05.2002, 2002/04/0051