§ 96 Abs 1 GehG 1956
Der VwGH erörtert die Anwendungsvoraussetzungen einer Verwendungsabgeltung und grenzt in seiner Definition zwischen einer vertretungsweisen Ausübung und einer provisorischen Betrauung ab.
VwGH, 24.04.2002, 98/12/0088
§ 96 Abs 1 GehG 1956
Der VwGH erörtert die Anwendungsvoraussetzungen einer Verwendungsabgeltung und grenzt in seiner Definition zwischen einer vertretungsweisen Ausübung und einer provisorischen Betrauung ab.
VwGH, 24.04.2002, 98/12/0088