§ 22 FrG 1992
Der VwGH erörtert, dass die kurzzeitige Ausreise in ein Nachbarland und nachfolgende Zurückweisung nach Österreich eine Missachtung der Ausreisepflicht nach § 22 FrG 1992 begründet.
VwGH, 26.06.2002, 98/21/0267
§ 22 FrG 1992
Der VwGH erörtert, dass die kurzzeitige Ausreise in ein Nachbarland und nachfolgende Zurückweisung nach Österreich eine Missachtung der Ausreisepflicht nach § 22 FrG 1992 begründet.
VwGH, 26.06.2002, 98/21/0267