§ 252 Abs 1 Z 2a StPO; § 162a StPO
Der OGH erörtert, dass die Verlesung des Protokolls einer kontradiktorischen Vernehmung nicht die Vorführung einer, nicht verpflichtend zu veranlassenden, Aufzeichnung derselben voraussetzt.
OGH 12.11.2002, 14 Os 121/02