§ 345 Abs 1 Z 6 StPO
Der OGH beschreibt die Entscheidungsbefugnis des Schwurgerichtshofs zur Gestaltung des Ablaufs und Inhalts des Fragenprocederes im Geschworenenverfahren und erörtert die gesetzeskonforme Ausgestaltung einer Nichtigkeitsbeschwerde, die die Säumnis der Stellung von Zusatzfragen sowie inhaltliche Mängel bei der Fragestellung geltend macht.