§ 281 Abs 1 Z 11 StPO
Der OGH nimmt Stellung zum Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 2. Fall StPO und führt aus, dass die Nichtbeachtung von Strafzumessungskriterien nur als Berufungsgrund geltend zu machen ist.
OGH 16.10.2002, 13 Os 120/02
§ 281 Abs 1 Z 11 StPO
Der OGH nimmt Stellung zum Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 2. Fall StPO und führt aus, dass die Nichtbeachtung von Strafzumessungskriterien nur als Berufungsgrund geltend zu machen ist.
OGH 16.10.2002, 13 Os 120/02