§ 51 MschG
Der OGH beschreibt die Voraussetzungen der Klageberechtigung des einfachen Lizenznehmers zur Abwehr von Verletzungen des Markenrechts durch dritte Personen.
OGH 15.10.2002, 4 Ob 209/02t
§ 51 MschG
Der OGH beschreibt die Voraussetzungen der Klageberechtigung des einfachen Lizenznehmers zur Abwehr von Verletzungen des Markenrechts durch dritte Personen.
OGH 15.10.2002, 4 Ob 209/02t