§ 3 Abs 1 UmwG; § 2 UmwG; § 220 AktG; § 220 Abs 3 AktG
Der OGH führt aus, dass der fehlende Bestand eines Verschmelzungsvertrags oder Umwandlungsplans die Einhaltung der neunmonatigen Fristsetzung nach § 220 Abs 3 AktG ausschließt.
OGH 23.01.2003, 6 Ob 111/02w