§ 93 JN; § 27a JN; § 41 JN
Der OGH erörtert, dass sich die Bestimmung der Gerichtszuständigkeit nach den Klagsausführungen richtet, deren Korrektheit nicht mehr überprüft werden muss.
OGH 07.11.2002, 6 Ob 174/02k
§ 93 JN; § 27a JN; § 41 JN
Der OGH erörtert, dass sich die Bestimmung der Gerichtszuständigkeit nach den Klagsausführungen richtet, deren Korrektheit nicht mehr überprüft werden muss.
OGH 07.11.2002, 6 Ob 174/02k