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Entscheidung - OGH, 23.10.2002, 3 Ob 236/02f

InsolvenzrechtÖJZ-LSK 2003/14 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 145 EO; § 62 EO; § 144 EO

Der OGH legt dar, dass die Parteien bei der Versteigerung eines Grundstücks die Angabe des Schätzwerts nur mittels Einwendungen bekämpfen können; eine Beschlussfassung durch den Exekutionsrichter und somit weitere Rechtsschutzmöglichkeit ist bei Einwendungen allerdings nicht vorgesehen.

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