§ 1358 ABGB; § 67 VersVG; § 43 Abs 2 ZPO
Der OGH erörtert Rückgriffsrechte der Haftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts und legt dar, dass sich die Kostenentscheidung nach § 43 Abs 2 ZPO nach dem zugesprochenen und nicht nach dem ursprünglich geforderten Anspruchsbetrag bestimmt.