§ 1220 ABGB
Der OGH legt dar, dass Heiratsgut nur während einer Ehe, nicht aber nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft eingefordert werden kann.
OGH 29.04.2003, 1 Ob 61/03g
§ 1220 ABGB
Der OGH legt dar, dass Heiratsgut nur während einer Ehe, nicht aber nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft eingefordert werden kann.
OGH 29.04.2003, 1 Ob 61/03g