Zusammenfassung: Die Autoren unterziehen in ihrem Beitrag die durch das Kindschaftsrechts-ÄnderungsG 2001 bedingte Umgestaltung des § 21 IPRG einer kritischen Analyse. So zeigen sie anhand konkreter Fallkonstellationen den Zusammenhang zwischen dem Staatsangehörigkeitsgrundsatz in internationalen Abstammungsfragen und dem Abstammungsgrundsatz im Staatsbürgerschaftsrecht und legen darauf aufbauend dar, dass das Personalstatut des Kindes deshalb kein taugliches Anknüpfungskriterium zur Beurteilung der Ehelichkeit darstellt. Verbesserungsvorschläge und Reformüberlegungen de lege ferenda runden den Beitrag schließlich ab.