§ 787 ABGB; § 4 VersVG
Der OGH führt aus, dass die im Schenkungsweg vorgenommene Übertragung der Anspruchsrechte sowie der Inhaberpolizze einer Lebensversicherung an den Pflichtteilsberechtigten bei Bemessung des Pflichtteils nicht anrechnungsweise zu berücksichtigen ist.