vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Definition der Gewalt im Strafrecht

StrafrechtGudrun Hochmayr; Kurt SchmollerÖJZ 2003/36ÖJZ 2003, 628 - 635 Heft 17 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: Die Autoren versuchen in ihrem Beitrag, den strafrechtlichen Gewaltbegriff, der bislang von widersprüchlichen Auslegungen geprägt ist, näher zu konkretisieren und dessen Bedeutungsgehalt an die Rechtswirklichkeit anzupassen. Aufbauend auf einer Darlegung der beiden gängigen Rechtsansichten, die Gewalt entweder als körperliche Krafteinwirkung oder aber Handlung gegen den Körper qualifizieren, treten sie für eine vermittelnde, die beiden Ansichten vereinende Begriffsbestimmung ein, die auch die Verwendung bewusstseinseinwirkender oder chemischer Substanzen, Säuren, Feuer sowie Gewaltanwendung gegen Sachen umfasst. Beeinträchtigungen der Psyche des Opfers sollen aber weiterhin nicht unter den Gewaltbegriff subsumiert werden können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!