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Entscheidung - OGH, 25.03.2003, 1 Ob 258/02a

SicherheitsrechtEvBl 2003/116EvBl 2003, 549 - 551 Heft 14 und 15 v. 15.7.2003

§ 1 AHG; § 530 Abs 1 Z 7 ZPO; § 530 Abs 2 ZPO

Der OGH nimmt Stellung zur Zurechenbarkeit des Wissensstands des beliehenen Unternehmens an den Rechtsträger und beschreibt den Verfahrensgegenstand bei Beantragung einer Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund einer in einer Urkunde aufscheinenden Zeugenaussage. Weiters betont er die Unzulässigkeit der Zurückbehaltung von Beweismitteln für ein Wiederaufnahmeverfahren.

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