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Entscheidung - OGH, 23.01.2003, 6 Ob 316/02t

ZivilprozessrechtEvBl 2003/110EvBl 2003, 509 - 510 Heft 13 v. 1.7.2003

§ 93 Abs 1 JN

Der OGH beschreibt die Anwendungsvoraussetzungen des Gerichtsstands der Streitgenossenschaft und legt dar, dass die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts für einen Streitgenossen diesen Gerichtsstand nicht ausschließt.

OGH 23.01.2003, 6 Ob 316/02t

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