§ 93 Abs 1 JN
Der OGH beschreibt die Anwendungsvoraussetzungen des Gerichtsstands der Streitgenossenschaft und legt dar, dass die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts für einen Streitgenossen diesen Gerichtsstand nicht ausschließt.
OGH 23.01.2003, 6 Ob 316/02t