§ 8 KStG
Der VwGH prüft, ob die Vermögenszuwendung an einen Machthaber als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
VwGH, 12.09.2001, 96/13/0043; VwGH, 12.09.2001, 96/13/0044
§ 8 KStG
Der VwGH prüft, ob die Vermögenszuwendung an einen Machthaber als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
VwGH, 12.09.2001, 96/13/0043; VwGH, 12.09.2001, 96/13/0044