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Entscheidung - OGH, 12.12.2002, 6 Ob 267/02m

MedizinEvBl 2003/84EvBl 2003, 389 - 391 Heft 10 v. 15.5.2003

§ 54 Abs 2 Z 4 ÄrzteG 1998; § 25 Abs 2 vlbg SpitalG; § 121 Abs 5 StGB

Der OGH erörtert die Verantwortlichkeit des Arztes, der einen ärztlichen Befund an die Führerscheinbehörde zum Schutz der Gesundheit potentiell betroffener Verkehrsteilnehmer weiterleitet.

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