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Die Reform der Hauptverhandlung Schluss

StrafprozessrechtReinhard MoosÖJZ 2003/20ÖJZ 2003, 369 - 381 Heft 10 v. 15.5.2003

Zusammenfassung: Der Autor stellt in seinem Beitrag eine Reihe von Reformvorschlägen zur Neugestaltung der strafprozessualen Hauptverhandlung zur Diskussion. Im zweiten Teil seiner Abhandlung erörtert er insbesondere Verfahrensgrundsätze, wie den Öffentlichkeits-, Mündlichkeits- und Unmittelbarkeitsgrundsatz, die freie Beweiswürdigung und Beweisverbote. Weiters diskutiert er einen allfälligen Reformbedarf bei den (Verteidigungs)Rechten des Angeklagten, wobei er dessen eigene Vernehmungsbefugnis besonders betont und sich für eine stärkere Verankerung des Diversionsgedankens und einer damit verbundenen Aufwertung der Subjektstellung aller Verfahrensbeteiligten ausspricht. Einen wesentlichen Punkt bilden seine Ausführungen zur Zweigliederung der Hauptverhandlung (Schuldinterlokut) und zum fehlenden Erfordernis der Geschworenengerichtsbarkeit. Erwägungen zu Funktion und Inhalt eines Hauptverhandlungsprotokolls und zu alternativen Urteilsgestaltungen runden den Beitrag schließlich ab.

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