§ 33 Z 1 StGB; § 281 Abs 1 Z 11 StPO; § 90a Abs 2 Z 2 StPO; § 281 Abs 1 Z 10a StPO
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen der Erschwerungsgrund der mehrfachen Qualifikation bei Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zugrundegelegt werden kann und erläutert, nach welchen Kriterien sich die schwere Schuld als Ausschlussgrund einer diversionellen Vorgangsweise bemisst.