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Entscheidung - OGH, 27.11.2001, 1 Ob 172/01b

FamilienrechtEvBl 2002/82EvBl 2002, 335 - 336 Heft 9 v. 1.5.2002

§ 176 ABGB

Sofern keine Gefahr der Beeinflussung oder Willensbeugung durch einen Elternteil oder sonstige gewichtige Gründe dagegen sprechen, ist der Wunsch des mündigen Minderjährigen bei Bestimmung der Obsorgeberechtigung grundsätzlich zu berücksichtigen.

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