Zusammenfassung: Der Autor nimmt die Novelle zum B-VG BGBl 2001/121, die neben geringfügigen inhaltlichen Änderungen vor allem eine Vielzahl von Richtigstellungen, Zitierungsangleichungen und Redaktionsmängel beinhaltet, zum Anlass, die kasuistische Regelungstechnik des Gesetzgebers in kritischer Weise aufzuzeigen.
Stichworte: Novelle zum B-VG, BGBl 2001/121