Zusammenfassung: Der EGMR nimmt zur gebotenen Formulierung von Strafgesetzen, der Prüfung der Fairness eines Verfahrens sowie zur Unzulässigkeit einer Doppelbestrafung Stellung.
EGMR, 25.09.2001, über die Beschw Nr. 34.941/97 im Fall Silvio Unterguggenberger gg Österreich