§ 390 EO; § 396 EO; § 402 EO; § 402 Abs 1 EO
Vor Sicherheitsleistung des Klägers mangelt es dem Beklagten trotz Zustellung der einstweiligen Verfügung am erforderlichen Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung. Die Erhebung eines Revisionsrekurses gegen die Bestimmung der Höhe der Sicherheitsleistung ist gesetzeskonform.