§ 10 Abs 2 MSchG; § 10a Abs 3 MSchG
Der OGH erörtert die Voraussetzungen zur Geltendmachung eines Unterlassungsanpruchs des Markeninhabers nach § 10 Abs 2 MSchG und erläutert, dass der Tatbestandsbegriff des "Inverkehrbringens" in § 10a Z 3 MSchG nicht zwischen inländischem und ausländischem Geschäftskreis differenziert.