Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach die Zugrundelegung des § 45 ZPO bei Unterlassungsklagen unzulässig sei, kritisch auseinander. Nach Beschreibung der Tatbestandselemente und der Zielsetzung des § 45 ZPO erörtert er auch die Rechtslage bei Feststellungsklagen und spricht sich schließlich für die Anwendbarkeit der Bestimmung bei Unterlassungsklagen aus.
Rechtsgrundlagen: § 45 ZPO; UWG