vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - OGH, 20.09.2001, 15 Os 127/01

StrafrechtEvBl 2002/30EvBl 2002, 108 - 109 Heft 3 v. 1.2.2002

§ 206 Abs 1 StGB; § 207 Abs 1 StGB

Ist die Tathandlung des § 207 StGB aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs zum Beischlaf oder einer diesem gleichzusetzenden Handlung nach § 206 Abs 1 StGB als Vorbereitungshandlung zu qualifizieren, erfolgt keine gesonderte Verurteilung nach § 207 StGB.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!