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Entscheidung - OGH, 22.08.2002, 15 Os 18/02

GrundrechtEvBl 2002/230EvBl 2002, 902 - 905 Heft 23 und 24 v. 1.12.2002

Art 4 Abs 1 7.ZPMRK; § 81 Abs 1 Z 2 StGB; § 5 Abs 1 StVO; § 99 Abs 6 lit c StVO

Der OGH erläutert, dass bei Verursachung einer fahrlässigen Tötung oder Verletzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gemäß § 99 Abs 6 lit c StVO der strafgerichtlichen Ahndung der Vorrang vor der verwaltungsbehördlichen Verfolgung zukommt und beschreibt die Rechtsfolgen der Missachtung der Subsidiaritätsbestimmung durch die Verwaltungsbehörde.

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