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Entscheidung - OGH, 28.11.2001, 9 ObA 220/01w

InsolvenzrechtÖJZ-LSK 2002/81 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 292j EO

Der OGH beschreibt den sachlichen Regelungsgehalt des § 292j EO und führt aus, dass diese Bestimmung die Regelung der Rechtsbeziehung zwischen Drittschuldner und betreibendem Gläubiger bezweckt.

OGH 28.11.2001, 9 ObA 220/01w

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