§ 140 Abs 3 ABGB
Der OGH führt aus, dass auch jährliche Erträge von Investmentfondsanteilen eines Kindes, die nicht zur Auszahlung gelangen, sondern reinvestiert werden, bei der Bemessung der Unterhaltsforderung zu berücksichtigen sind.
OGH 13.09.2001, 6 Ob 70/01i

