§ 387 Abs 1 EO; § 3 JN
Der OGH legt dar, unter welchen Voraussetzungen das Rekursgericht die Entscheidungskompetenz zur inhaltlichen Beurteilung eines Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung besitzt.
OGH 13.08.2002, 1 Ob 159/02t
§ 387 Abs 1 EO; § 3 JN
Der OGH legt dar, unter welchen Voraussetzungen das Rekursgericht die Entscheidungskompetenz zur inhaltlichen Beurteilung eines Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung besitzt.
OGH 13.08.2002, 1 Ob 159/02t