§ 1440 ABGB
Der OGH erörtert die teleologische Zielsetzung des § 1440 ABGB und verneint die Anwendbarkeit der Bestimmung bei Entgeltlichkeit eines Verwahrungsvertrages oder bei Tragung der Instandhaltungsaufwendungen für den Verwahrungsgegenstand durch den Verwahrer.

