§ 41 Abs 5 StPO
Der OGH prüft die Rechtzeitigkeit einer vor rechtskräftiger Beendigung eines Strafverfahrens erfolgten Antrags auf Beistellung eines Verfahrenshilfeverteidigers.
OGH 29.01.2002, 14 Os 173/174/01
§ 41 Abs 5 StPO
Der OGH prüft die Rechtzeitigkeit einer vor rechtskräftiger Beendigung eines Strafverfahrens erfolgten Antrags auf Beistellung eines Verfahrenshilfeverteidigers.
OGH 29.01.2002, 14 Os 173/174/01
