§ 26 Abs 2 FinStrG; § 50 StGB; § 494 StPO; § 498 StPO
Der OGH legt dar, dass die Weisung nach § 26 Abs 2 FinStrG in Beschlussform festzulegen ist, der nur mit Beschwerde bekämpft werden kann.
OGH 18.04.2002, 12 Os 3/02
§ 26 Abs 2 FinStrG; § 50 StGB; § 494 StPO; § 498 StPO
Der OGH legt dar, dass die Weisung nach § 26 Abs 2 FinStrG in Beschlussform festzulegen ist, der nur mit Beschwerde bekämpft werden kann.
OGH 18.04.2002, 12 Os 3/02
